ELTERNUNTERHALT

Wenn der Staat Sozialleistungen, also z.B. die Heimkosten bezahlt, gibt ihm das Gesetz automatisch den
Unterhaltsanspruch, den Vater oder Mutter gegen ihre Kinder haben. Forderungsübergang
nennt man das. Der Staat kann dann den Unterhaltsanspruch wie einen eigenen
Anspruch geltend machen so wie das Finanzamt die Steuern einfordert.

Ab diesem Zeitpunkt stehen Sie nicht mehr Ihrer Mutter oder Ihrem Vater gegenüber.
Sondern einer Behörde. Die Gefühle und moralischen Empfindungen, die Ihre Eltern
Ihnen gegenüber haben, gehen aber nicht auf die Behörde über. Behandeln Sie daher
die Behörde als das was sie ist: Eine Behörde
(Kurze Vergleichsfrage: wie sind – nur ganz theoretisch – Ihre Gefühle z.B. gegenüber
dem Finanzamt? Eben.).

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Dr. Reinhart Enßlin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
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