DER GANG DURCH DIE BEHÖRDEN –
WAS ERWARTET SIE?

Tut mir leid, Ihnen das sagen zu müssen: Ihr Fall läuft ab wie tausende andere auch. Das bedeutet
aber auch: Derjenige, der sich mit diesen Abläufen auskennt, weil er ständig mit ihnen zu tun hat, ist
klar im Vorteil.

Ausgangssituationen

  • Ein alter Mensch wird betreut und versorgt – z.B. im Pflegeheim.
  • Die Pflegeversicherung trägt die Heimkosten. Manchmal reicht es oder nicht.
  • Wenn es nicht reicht, muss der Betreute sein Einkommen und Vermögen einsetzen,
    um die Leistungen zu bezahlen.
  • Ist Einkommen und Vermögen nicht, nicht mehr oder nicht ausreichend vorhanden,
    muss Sozialhilfe beantragt und bezahlt werden.
  • Die leistende Sozialhilfebehörde informiert sich über die möglichen Verwandten, die
    unterhaltspflichtig sein könnten. Sie schreibt diese an, gibt bekannt, dass Unterhaltsansprüche
    übergegangen sind (das ist die sogenannte Rechtswahrungsanzeige oder Überleitungsanzeige)
    und fordert im Regelfall zur Auskunft über Einkommen und Vermögen auf. Bitte denken Sie daran,
    dass die Auskunft von der Behörde zwangsweise durchgesetzt werden kann durch Zwangsgeld.
    Spätestens vor der Erteilung der Auskunft sollten Sie sich – wenn Sie ohnehin schon mit dem
    Gedanken spielen – von einem Anwalt beraten lassen.

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Dr. Reinhart Enßlin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
N 4, 22 | 68161 Mannheim
Fon: 0621 8624530 | Fax: 0621 86245324
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