RECHTLICHE GRUNDLAGEN - BERECHNUNG
                Ermittlung des verfügbaren Einkommens:
                
                    - Es zählt das Nettoeinkommen, abgezogen werden außerdem vorrangige
                        
 Unterhaltspflichten, Ausgaben für zusätzliche Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit,
                        
 Vermögensbildung, Schulden. Hinzu kommt ein etwaiger Wohnwert 
                    - Betreiben Sie Altersvorsorge und Vermögensbildung:
                        
 Hier ist eventuell mehr erlaubt, als Sie tun. 
                    - Wohnwert: Es zählt nicht unbedingt der Wohnwert der Immobilie,
                        
 die Sie bewohnen, sondern unter Umständen ein geringerer Betrag.
                        
                        
                     
                
                
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                Dr. Reinhart Enßlin
                
 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
                
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