RECHTLICHE GRUNDLAGEN - BERECHNUNG

Ermittlung des verfügbaren Einkommens:

  • Es zählt das Nettoeinkommen, abgezogen werden außerdem vorrangige
    Unterhaltspflichten, Ausgaben für zusätzliche Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit,
    Vermögensbildung, Schulden. Hinzu kommt ein etwaiger Wohnwert
  • Betreiben Sie Altersvorsorge und Vermögensbildung:
    Hier ist eventuell mehr erlaubt, als Sie tun.
  • Wohnwert: Es zählt nicht unbedingt der Wohnwert der Immobilie,
    die Sie bewohnen, sondern unter Umständen ein geringerer Betrag.

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Dr. Reinhart Enßlin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
N 4, 22 | 68161 Mannheim
Fon: 0621 8624530 | Fax: 0621 86245324
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